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Einladung zum Thema "Ausländische Haushalts- und Betreungskräfte in Privathaushalten - wie geht das legal?"
Online-Vortrag am Dienstag, den 19. Mai 2026 von 17.00 bis 18:30 Uhr
Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele ältere und pflegebedürftige Menschen. Weil Sie als Angehörige dies oft allein nicht leisten können, wird nach praktikablen Lösungen, mit Unterstützung durch Dritte, gesucht. Mit Schlagworten wie „24-Stunden-Betreuung“ oder „Häusliche Pflege 24 Stunden“ werben Vermittlungsagenturen mit vollmundigen Versprechungen für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Was für viele ältere Menschen und ihre Angehörigen verlockend klingt, entspricht jedoch vielfach nicht den hierzulande geltenden rechtlichen Regelungen.
Hier setzt der Vortrag von Frau Ellen Tenkamp, Volljuristin und Referentin Recht des Pflegewegweisers NRW,einem Projekt der Verbraucherzentrale NRW, an:
- Eignet sich im konkreten Fall überhaupt die Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe?
- Welche Aufgaben kann eine ausländische Betreuungskraft übernehmen?
- Welche Beschäftigungsmodelle sind legal?
- Wie sind die rechtlichen Vorgaben der einzelnen Beschäftigungsmodelle?
Was kostet diese Form der Betreuung und wie kann die ausländische Betreuungskraft überhaupt finanziert werden?
Um Anmeldung wird gebeten:
pflegeselbsthilfe-rhein-sieg@paritaet-nrw.org oder telefonisch unter 02241 49 39 301
Die Einwahldaten zur Veranstaltung werden einige Tage vor der Veranstaltung verschickt. Der Vortrag ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird per Microsoft Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist mit dem Computer, Laptop, Tablet oder dem Smartphone möglich. Eine stabile Internetverbindung sowie ein Mikrofon und eine Kamera sollten vorhanden sein.